Leistungen

Brandschutzhelfer

In jedem Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist es erforderlich, den betrieblichen Brandschutz durch die Bestellung eines Brandschutzhelfers sicherzustellen. 

Diese Verpflichtung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), den Unfallverhütungsvorschriften sowie den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). 

Wir bieten maßgeschneiderte Aus- und Fortbildungen für Brandschutzhelfer, die den Vorgaben der DGUV I 205-033 entsprechen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmeurkunde. 

 Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.

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